Bald rollen die Bagger: Neubaugebiet „Östliche Mühlenstraße“ wird erweitert

Die Gemeinde Langenberg am Südwestrand des Kreises Gütersloh ist eine attraktive und wachsende Kommune: Jetzt steht hier das Neubaugebiet „Östliche Mühlenstraße“ vor der Erweiterung. Nachdem im ersten Bauabschnitt bereits eine Siedlung zwischen der Mühlenstraße, die sich wie eine Nord-Süd-Achse quer durch den Ort zieht, und der Selhorster Straße entstanden ist, wird nun ein zweiter Bauabschnitt mit vierzehn Grundstücken für die Vermarktung vorbereitet. Die gute Nachricht: Noch sind nicht alle Grundstücke vergeben. Über ein Formular kann man sich bei der Gemeinde Langenberg für sein Traumgrundstück bewerben. Die Baugrundstücke sind unterschiedlich groß, sehr verschieden zugeschnitten und liegen in guter Lage am östlichen Rand der Gemeinde und der B 55 als verbindender Verkehrsachse zwischen Erwitte, Lippstadt und Rheda-Wiedenbrück. Pendler sind über diese wichtige Anbindung schnell auf den Autobahnen A2 und A44. Der Kaufpreis inklusive Erschließungskosten für die Grundstücke beträgt 175 Euro pro Quadratmeter. Für Familien mit Kindern wird es einen besonderen Bonus geben. Sie möchten gern in Langenberg bauen? Gern beantworten wir an dieser Stelle schon mal Ihre wichtigsten Fragen:

In welchen Fällen wird der Kinderbonus gewährt?

Der Bonus sieht vor, dass der Kaufpreis um 7,50 Euro pro Quadratmeter je Kind ermäßigt wird – und zwar für maximal drei Kinder bis 14 Jahre. Die Familien müssen sich allerdings verpflichten, das Grundstück für mindestens fünf Jahre selbst zu bewohnen. Auch wenn sich innerhalb von fünf Jahren nach dem Kauf Nachwuchs anmeldet, gilt der Bonus.

Wer kann die neuen Grundstücke in Langenberg kaufen?

Grundsätzlich jeder – private Bauherren ebenso wie Bauträger und kommunale Wohnungsunternehmen. Bauträger aus Langenberg werden bei der Vergabe bevorzugt. Auch Privatleute, die ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Langenberg haben, sollen bei der Grundstücksvergabe bevorzugt werden.

Welche Auflagen gibt es für das Bauen in Langenberg?

Grundstückskäufer sind verpflichtet, auf dem erworbenen Grundstück ein Wohnhaus zu bauen, mit dem Bau innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Kaufvertrags zu beginnen und spätestens nach fünf Jahren das Haus bezugsfertig zu haben. Passiert das nicht, hat die Gemeinde ein Wiederkaufsrecht. Dann werden den Käufern nur der Kaufpreis und die Erschließungskosten (ohne Zinsen und Nebenkosten) zurückgezahlt. Eine entsprechende Rückauflassungsvormerkung wird ins Grundbuch eingetragen.

Was ist im Vergabeverfahren für die Grundstücke in Langenberg zu beachten?

Wer am Vergabeverfahren teilnehmen möchte, muss eine aktuelle Finanzierungsbestätigung seiner Bank oder Sparkasse vorlegen. Das Kreditinstitut muss darin bestätigen, dass die Voraussetzungen für eine Finanzierung des Grund-stückskaufs einschließlich der Errichtung eines Wohnhauses oder einer Doppelhaus-hälfte vorliegen.

Was passiert, wenn sich mehr Bewerber melden, als Grundstücke in Langenberg zur Verfügung stehen?

Bei einem Nachfrageüberhang sollen vorrangig Bewerber berücksichtigt werden, die das Grundstück selbst nutzen möchten. Das heißt konkret: Die Käufer verpflichten sich im Grundstückskaufvertrag, sofort nach Fertigstellung den Neubau selbst zu beziehen oder einen Angehörigen (Ehepartner, Eltern, Kinder) dort einziehen zu lassen. Diese Selbstnutzungsverpflichtung gilt für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren nach dem erstmaligen Bezug des neuen Hauses. Verstoßen die Käufer gegen diese Verpflichtung oder verkaufen sie das Grundstück, ohne es zu bebauen, hat die Gemeinde ebenfalls ein Wiederkaufsrecht. Dann wird neben Kaufpreis und Erschließungskosten (ohne Zinsen und Nebenkosten) auch der Verkehrswert des Hauses erstattet. Die Gemeinde kann auch anstelle eines Wiederkaufs die Abführung des Mehrerlöses verlangen. Eine Rückauflassungsvormerkung wird im Grundbuch eingetragen. Gibt es mehr Interessenten als Grundstücke, dann entscheidet das Los.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich in Langenberg bauen möchte?

Ansprechpartnerin in Sachen Baugrundstücke in Langenberg ist Ruth Heimann. Sie ist im Rathaus Langenberg unter Telefon 05248 – 50848 oder E-Mail Ruth.Heimann@langenberg.de zu erreichen. Weitere Informationen zum Bauen in Langenberg und einen detaillierten Bebauungsplan für das Baugebiet Östliche Mühlenstraße finden Sie hier.

Haben Sie sich bereits ein Baugrundstück in Langenberg reserviert oder möchten Sie in Langenberg bauen?
Dann bieten wir von der Bauunternehmung Falkenstein uns gern als qualifizierter Begleiter auf dem Weg zum Traumhaus an.