Mitte Dezember gab es gute Neuigkeiten für Hausbauende und -Inhaber: das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) hat mehreren Erleichterungen für die Installation von erneuerbaren Energien in NRW veröffentlicht.
Konkret bedeutet das:
– Solaranlagen können auf Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 (z.B. bei Reihenhäusern) ohne Abstand zu Brandwänden installiert werden, wenn bei der Bauaufsichtsbehörde schriftlich eine Ausnahme beantragt wird.
– Für Wärmepumpen entfällt der Mindestabstand zur Grundstücksgrenze, allerdings muss auch hier die Ausnahme von der Einhaltung des Mindestabstandes schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde beantragt werden.
– Es wird klargestellt, dass Kleinst- oder Micro-Windenergieanlagen als verfahrensfreie Bauvorhaben gelten. Dies gilt allerdings nicht in überwiegend zum Wohnen genutzten Gebieten. Dort ist ein Baugenehmigungsverfahren erforderlich.
Zudem hat der Bundesrat das Jahressteuergesetz 2022 mit Steuerbefreiungen für kleine PV-Anlagen gebilligt, die somit wie geplant am 1.1.2023 in Kraft getreten ist.
Weitere Informationen zu diesen Erleichterungen sowie zum NRW-Erlass vom 9.11. zu Solaranlagen auf Denkmälern finden Sie unter oekozentrum.nrw.
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