Im Baugebiet „Postweg-Mitte“ sollen 2024 die Bagger rollen

Ein Grund zur Freude bei vielen Familien und Paaren, die von einem eigenen Haus träumen: Es geht weiter in Herzebrock-Clarholz. Das Baugebiet „Postweg-Mitte“ steht in den Startlöchern. Bereits Ende November wurden alle Interessenten, die bei der Gemeinde im Kreis Gütersloh auf der Warteliste stehen, angeschrieben, ob sie nach wie vor daran interessiert sind, hier ein Ein- oder Zweifamilienhaus oder eine Doppelhaushälfte zu bauen. Insgesamt stehen jetzt 74 Grundstücke zur Vermarktung an. Die letztendliche Festlegung, welcher Haustyp dann auf dem jeweiligen Grundstück entstehen wird, soll dann im Rahmen der Baugenehmigung im Zuge der Planumsetzung erfolgen. Fest steht allerdings jetzt schon: Auf jeden Fall sollen die Wünsche und Bedürfnisse der Bauherren berücksichtigt werden.

Energieeffizient Bauen in Herzebrock-Clarholz? Das ist in Zeiten steigender Energiepreise das Gebot der Stunde!

Nicht nur die immer deutlich sichtbareren Auswirkungen des Klimawandels machen ein gut durchdachtes Energiekonzept beim Bauen in Herzebrock-Clarholz erforderlich: Um ein sinnvolles Energiekonzept für das Baugebiet auf den Weg zu bringen, hat die Gemeinde Herzebrock-Clarholz die Aufstellung eines integrierten energetischen Quartierskonzeptes für das Baugebiet „Postweg-Mitte“ beschlossen. Momentan ist dieses integrierte energetische Quartierskonzept noch in der Aufstellung. Auch die Parteien haben in der Zwischenzeit weitere Anregungen und Eingaben bei der Verwaltung für das Baugebiet in Herzebrock-Clarholz eingereicht, diese Eingaben und Anregungen werden momentan geprüft und sollen ebenfalls möglicherweise in das Konzept einfließen – was allerdings zum Nachteil der Bauwilligen den Baustart verzögern wird. Ursprünglich sollte bereits Ende 2022 der Bebauungsplan offengelegt werden, dieser Termin konnte nicht gehalten werden.

2024 sollen 74 Baugrundstücke in Herzebrock-Clarholz zum Verkauf stehen

Deshalb wird sich auch die Vermarktung der Baugrundstücke verzögern. Die Gemeindeverwaltung hat 2024 als neuen Termin für den Besitzerwechsel der 74 Grundstücke auf dem Plan.

Herzebrock-Clarholz ist bei Bauwilligen aus der Region sehr beliebt. Kein Wunder, die ländlich gelegene Gemeinde am Rande Ostwestfalen-Lippes liegt an der Ems und steht bei vielen jungen Familien aus dem Einzugsbereich der Städte Gütersloh, Bielefeld und sogar Münster ganz oben auf der Liste. Als Wohnort hat die Gemeinde mit dem Doppelnamen viel zu bieten. Sie liegt der Grenze der Urlaubsregionen Teutoburger Wald und Münsterland –  eine typisch westfälische Gemeinde, die historisch geprägt ist. Beide Ortsteile besitzen alte Klosteranlagen, die gefragt sind als Ausgangspunkt für Wander- und Radwandertouren. Das Prämonstratenserkloster Clarholz wurde 1133 gegründet, der Klostergarten wurde mit großem Aufwand restauriert. Auch in Herzebrock hat man den Garten des Kanonissenstifts nach historischem Vorbild umgestaltet. Herzebrock besitzt außerdem ein modernes Hallenbad mit Rutsche.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich ein Baugrundstück in Herzebrock-Clarholz finden möchte?

Gibt es freie gemeindeeigene Baugrundstücke, wird der Verkauf über die Gemeinde Herzebrock-Clarholz abgewickelt . Erste Ansprechpartnerin für Bauwillige, die sich für ein Grundstück in Herzebrock oder Clarholz interessieren, ist deshalb die Gemeindeverwaltung. Ihr Ziel ist es, vorrangig jungen Familien mit Kindern – aber auch anderen Bauwilligen – Bauland zu erschwinglichen Preisen anzubieten. Sie interessieren sich für freie Grundstücke oder möchten sich über zukünftige Wohngebiete und die Vergabe in aktuellen Baugebieten informieren? Informationen zu freien Baugrundstücken und dem weiteren Verfahren finden Sie bei der Liegenschaftsverwaltung. Interessenten für Baugrundstücke können sich bei der zuständigen Mitarbeiterin Julia Becker unter Telefon 05245 444144 melden. Gibt es dann einen Bebauungsplan und gehen die Grundstücke schließlich in die Vermarktung, meldet sich die zuständige Abteilung der Gemeindeverwaltung bei den Interessierten, die auf der Liste stehen.

Das demnächst baureife Baugebiet „Postweg-Mitte“ liegt übrigens genau auf der Grenze der beiden Ortsteile, nämlich beidseits des Postwegs zwischen Herzebrock und Clarholz. Es wird im Nordwesten von einer geplanten Umgehungsstraße und einigen Häusern am Postweg begrenzt. Im Nordosten umschließt eine Nebenstraße des Postwegs die künftige Siedlung. Im Süden und Südosten grenzen Acker- und Waldflächen an.

Was muss ich sonst noch wissen, wenn ich demnächst in Herzebrock-Clarholz am Postweg bauen möchte?

  • Art der Bebauung in Herzebrock-Clarholz: Es sind pro Wohnhaus nicht mehr als zwei Wohneinheiten erlaubt. Auch bei Doppelhäusern sind maximal zwei Wohneinheiten pro Doppelhaushälfte erlaubt. Bei einem geneigten Dach ist die zulässige Firsthöhe zwölf Meter, ein Flachdachhaus darf nicht höher als 6,5 Meter ausfallen.
  • Art der Flächennutzung im Herzebrocker Baugebiet: Auch in Herzebrock-Clarholz kommt es darauf an, dass die vorhandene Fläche möglichst optimal ausgenutzt wird. Das heißt: Riesige Grundstückszuschnitte gehören der Vergangenheit an und es geht heute darum, ein möglichst ausgewogenes Verhältnis von Wohneinheiten und naturnahen Flächen zu erhalten. Eingeplant sind Flächen für Einfamilienhäuser (freistehend und Doppelhaushälften). Ein naturnahes Regenrückhaltebecken und eine Streuobstwiese sind ebenso vorgesehen wie Nistplätze für Stare und Steinkauz.
  • Gestaltung von Gärten und Vorgärten im Neubaugebiet Herzebrock: Auch für die Bepflanzungen von Gärten, Grünflächen und Vorgärten gibt es Vorschriften in Herzebrock-Clarholz. So sind für Hecken bestimmte heimische und standortgerechte Gehölze vorgesehen, ebenso für freistehende Bäume in Gärten. Wer einen vermeintlich „pflegeleichten“ Garten mit vielen Rasenflächen favorisiert, sollte nicht am Postweg bauen: Hier wird – wie auch anderswo in Herzebrock-Clarholz – Wert gelegt auf einen ausreichenden Baumbestand in privaten Gärten. Pro Grundstück müssen die Hausbesitzer  je angefangene 250 Quadratmeter Grundstücksflächeeinen standortgerechten, heimischen Laubbaum in mehrfacher Ausfertigung verpflanzen, dessen Stammumfang mindestens 20 bis 25 Zentimeter betragen sollte – oder einen regionaltypischen Obstbaum von ähnlicher Größe. Die Bäume müssen gepflegt und erhalten und selbstverständlich ersetzt werden, falls sie eines Tages gefällt werden müssen. Auch für die Vorgärten gibt es Vorschriften: So sind sie zu mindestens der Hälfte als Vegetationsflächen mit Rasen, Gräsern, Stauden, Kletterpflanzen oder Gehölzen anzulegen. Reine Steingärten mit Schotter und Kies sind unerwünscht, sie dürfen höchstens ein Drittel der Fläche des Vorgartens bedecken. Auch in Herzebrock-Clarholz ist Wassermangel ein Problem. Deshalb ist in den Vegetationsflächen nur die Verwendung von offenporigen, wasserdurchlässigen Materialien erlaubt. Auch sind wasserundurchlässige Sperrschichten, wie Abdichtbahnen, keinesfalls erlaubt.
  • Dachbegrünung erwünscht: Auch bei Flachdächern wird in Herzebrock-Clarholz Wert auf eine naturnahe Gestaltung gelegt: Flachdächern von Häusern und Garagen sowie geneigte Dächer bis 20 Grad müssen mindestens zur Hälfte der jeweiligen Dachfläche extensiv begrünt werden. Auch für Substrataufbau und Bepflanzung gibt es Vorschriften seitens der Gemeinde.

Stehen Sie bereits auf der Liste für ein Baugrundstück in Herzebrock-Clarholz? Herzlichen Glückwunsch! Dann begleiten wir Sie gern auf dem weiteren Weg zu Ihrem Traumhaus. Wir verfügen als renommiertes Bauunternehmen aus der Region über reichlich Projekterfahrung im Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern. Gern besprechen wir beizeiten mit Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten und begleiten Sie bei der Planung. Sprechen Sie uns gerne an und wir vereinbaren einen Termin für ein unverbindliches Beratungsgespräch!