Für Bauherren und Renovierungswillige, die Wert auf Energieeffizienz bei Ihrem Neubau oder der Altbaurenovierung legen, gibt es gute Nachrichten. Zum Jahreswechsel tritt eine wichtige Novellierung bestehender Fördergesetze in Kraft: Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung auf ganz neue Beine gestellt und weiterentwickelt.
Das neue Förderprogramm soll mehrere bestehende Förderprogramme der KfW und BAFA ersetzen. Mit dem neuen Programm werden künftig noch stärkere Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien gesetzt, damit die weltweiten Energie- und Klimaziele auch bei Bau und Renovierung erreicht werden können.
Mit der neuen BEG werden die bisherigen Förderungsmöglichkeiten in punkto Energieeffizienz und erneuerbare Energien zusammengeführt und schrittweise 2021 umgesetzt. Wichtige Stichtage für die Antragstellung sind der 1. Januar und der 1. Juli 2021.
Das bedeutet für Bauherren und Renovierungswillige, dass bei Neubauten und Komplettsanierungen der Einsatz erneuerbarer Energien künftig noch stärker honoriert wird. Zugleich sind neue, attraktive Förderangebote für besonders ambitionierte Sanierungen und Neubauten geplant.
Vom BMI anerkannte Nachhaltigkeitszertifikate werden erstmals ab 2021 in der investiven Förderung berücksichtigt, auch die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung soll ausgeweitet werden.
Die Vorteile für Bauherren und Sanierer durch die neue Förderung nach BEG:
- Noch mehr Flexibilität: Förderung wird sowohl als Zuschuss wie auch in Form eines Kredits angeboten, um den jeweiligen individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Zugleich wird der bürokratische Aufwand bei der Förderung reduziert: Die neue BEG als einzelnes Förderprogramm ersetzt vier bestehende Förderprogramme, nämlich erstens das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, umgesetzt durch die KfW mit den Förderprogrammen „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ (EBS), zweitens das Marktanreizprogramm (MAP), soweit es durch BAFA umgesetzt wird als Förderprogramm „Heizen mit erneuerbaren Energien“, drittens das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) sowie viertens das Heizungsoptimierungsprogramm (HZO).
- Einfachere Antragstellung: Ein Antrag reicht aus, um sämtliche Förderangebote nutzen zu können.
- Schnell in den Genuss der Förderung kommen: Die genauen Förderrichtlinien werden Ende 2020 veröffentlicht. Die Zuschüsse nach der BEG können ab 2. Januar 2021 beim BAFA online beantragt werden.
Noch Fragen? Hier finden Sie weitere vertiefende Informationen zur neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude