„Antragsfrist für Zuschuss soll verlängert werden!“

Die staatliche Förderung „Baukindergeld“ wurde zur Förderung von Wohneigentum 2018 eingeführt und sollte zum 31.12.2020 auslaufen.

Die Bundesregierung hat jedoch die Verlängerung des Förderzeitraumes um 3 Monate beschlossen. Wirksam wird die Verlängerung mit Inkrafttreten des Bundeshaushaltes 2021.

Das bedeutet, dass Familien, die bis zum 31.03.2021 eine Baugenehmigung oder einen Kaufvertrag vorlegen noch einen Antrag auf Baukindergeld stellen können. Die Antragstellung kann nach Einzug, mit einer 6-monatigen Antragsfrist bis zum 31.12.2023 beantragt werden.

Eine gute Nachricht für Bauherren – da die Corona Pandemie ja vieles verzögert und durcheinandergebracht hat.

DAS BAUKINDERGELD KANN BEANTRAGT WERDEN

Die KfW-Förderbank teilte mit, dass das Baukindergeld ab dem 18.09.2018 online beantragt werden kann. Die Rahmenbedingungen sind inzwischen mit dem Bundesministerium für Inneres, Bau und Heimat (BMI) festgelegt.

Im Merkblatt 424 Baukindergeld finden Sie alles wissenswerte über die Fördervoraussetzungen, Beantragung bis zur Nachweiserfüllung und Auszahlung!

Nutzen Sie unseren Link zur KfW-Förderbank und gelangen Sie direkt zur Informationsseite „Baukindergeld“.

Dieser Beitrag wurde am 11.03.2018 veröffentlicht und am 14.12.2020 aktualisiert.

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